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Die firmeneigenen Anstrengungen gelten dem Umweltschutz, der Aufrechterhaltung von Qualitätsstandarts und der Arbeitssicherheit. Liegen dem Arbeitgeber keine oder nur unvollständige Informationen für den sicheren und umweltschonenden Umgang mit seinen Arbeitssoffen vor, so muss der Arbeitgeber selbst ermitteln und die Arbeitnehmer schulen. Er kann aber auch andere Arbeitstoffe verwenden, für die entsprechende Informationen vorliegen. Welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu treffen sind, hat der Arbeitgeber zu regeln, bevor er mit Gefahrstoffen umgeht. Solange nicht ermittelt wurde, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt, ist ein Arbeitsstoff wie ein Gefahrenstoff zu behandeln. Das Risiko zu mindern, welches durch den Umgang mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen entsteht, steht im Fordergrund unserer Bemühungen. |
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