Fehler bei der Erstellung von Websites können vermieden werden, wenn die Website zunächst im Testlaufmodus betrieben wird. Damit entfällt die allgemeingültige Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung von fehlerhaften Websites.
Produkte, die in den BG und FUBG zur Erstellung einer Website genutzt worden sind und einen Fehler aufweisen, aber zunächst nicht als fehlerhaft erkannt wurden, sind spätestens nach der Entdeckung des Fehlers unmittelbar auf der Website, oder einer mit dieser Website verlinkten Website, zu benennen.
Im Hinblick auf die Steuerung der Tauka Organisation sind fehlerhafte Produkte zu bewerten und in einer Klassifizierungsmatrix darzustellen.
Autor: Jörn Kittchen
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