Aufzeichunngen müssen entsprechend dem jeweiligen Dokumentationssystem und den Gegebenheiten der Tauka Organisation angeglichen werden. Die Aufzeichungen müssen lesbar, gekennzeichnet und gepflegt werden.
Die Aufzeichnugen sind von den BG und FUBG so aufzubewahren, dass sie wiederfindbar sind und auf Anfrage von Tauka eingesehen (übermittelt) werden können.
Die Aufzeichnugen sind gegen Verlust, Beschädigung oder Beeinträchtigung zu schützen.
Autor: Thomas Gutglaube
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