Die Beschreibungen der Organisation “Tauka” soll die Familien dabei unterstützen, in Baugruppen und Familienunterbaugruppen (FUBG) zu arbeiten und die Belastung für die Umwelt möglichst gering zu halten. Zur Wahrnehmung der Leitungsfunktion soll die Selbstüberwachung verstärkt werden und die Ausgabe von Entscheidungshilfen gefördert werden.
Die Belange der Tauka Organisation sollen rechtzeitig und umfassend zum Ausdruck gebracht werden und werden gegebenenfalls durch Bestimmungen ergänzt.
Diese Bestimmungen können betreffen:
1. Kontroll- und Überwachungsplichten
2. Aufklärungs- und Beratungspflichten
3. Initiativ- und Innovationspflichten
4. Aufgabe der Berichterstattung
Die Entcheidung die Besitmmungen umzusetzen, verbleibt aber in den BG und FUBG.
Autor: Frank Gutglaube
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