1.2 Voraussetzung
Die
Seite gehört dem Tauka-Handbuch an, oder ist entsprechend des
Tauka-Handbuches aufgebaut und mit einer Statusanzeige versehen.
Der Status von
Seiten des Tauka-Handbuches muss eingetragen und öffentlich
bekannt gegeben werden.
Der
Status einer anderen Tauka-Seite wird öffentlich bekannt gegeben,
wenn der Autor der Seite dies wünscht.
Die
Eintragung des Status wird entsprechend der Anweisungen
ausgeführt.
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