1.1 Voraussetzung Die Berechtigung zum Betrieb einer virtuellen
Anlage ist Genehmigungspflichtig.
Die Betreiber einer virtuellen Anlage müssen sich über die
Clubs von Tauka eine Berechtigung erwerben.
1.2. Ziel
Eine virtuelle Anlage ist der Reaktor für eine funktionierende
Website. Die Planung und der spätere Betrieb der Anlage soll mit
dieser Arbeitsanweisung gewährleistet werden. Der Erfolg einer
Anlage und die Ausbeute hängt von einer sorgfältigen Planung und
Pflege der Anlage ab.
1.3 Geltungsbereich
Alle Anlagen die mit Tauka Clubs in Verbindung stehen
1.4. Vorgehensweise
Jedes Gruppenmitglied ist für die Erreichung der Ziele
verantwortlich.
Die Ausführung einer Anlage kann zunächst auf Papier erledigt
werden.
Folgende Arbeitsweise ist zu empfehlen:
1 |
Zunächst unstrukturiert vorgehen |
2 |
Spontane Gedanken stichwortartig festhalten
(schriftliches Brainstorming) |
3 |
Groß und deutlich schreiben |
4 |
Visualisierung der Gedanken, um neue Ideen
anzuregen |
5 |
Bis hierher "Redeverbot" |
6 |
Karten sichten, durch "Wolken"
Schwerpunkte bilden |
7 |
Konflikte sichtbar machen |
8 |
Bewertung durch bunte "Punkte" markieren |
1.6. Verantwortung der Aufgabe
Die Verantwortung für den Betrieb und die Pflege einer Anlage
liegt bei dem jeweiligen Betreiber.
1.7. Vorgabe Dokumente
Vorgabedokument |
Erstellt/Geändert |
Geprüft |
Freigabe |
Bemerkung |
Herstellerangaben |
03. Mai 2005 |
Tauka |
03. Mai 2005 |
|
Gebrauchsanweisungen |
03. Mai 2005 |
Tauka |
03. Mai 2005 |
|
1.8. Nachweis Dokumente
Nachweisdokument |
Erstellt/Geändert |
Geprüft |
Freigabe |
Bemerkung |
Log-Dateien |
03. Mai 2005 |
Tauka |
03. Mai 2005 |
|
System-Dateien |
03. Mai 2005 |
Tauka |
03. Mai 2005 |
|
1.9. Mitgeltende Dokumente
Ordner |
Kapitel
|
Bezeichnung |
|
|
|
|